Leistungen und Honorare

Marktwerteinschätzung (Kurzgutachten)

Die Marktwerteinschätzung kann z. B. für den (Teil-)Verkauf Ihrer Immobilie oder für eine Vermögensübersicht herangezogen werden.

  • Umfassender Ortstermin mit Aufmaß der relevanten Flächen und Erhebung der wertrelevanten Faktoren
  • Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV
  • kurze Objekt- und Bilderdokumentation
  • Versand der Marktwerteinschätzung ca. 10 Werktage nach Ortstermin in digitaler Form
  • gedruckte Ausfertigung gegen Aufpreis möglich


Verkehrswertermittlung nach §94 BauGB (gerichtsfestes Vollgutachten)

Das gerichtsfeste Vollgutachten ist in Erb- bzw. Nachlassangelegenheiten, Ehescheidungen oder zur Vorlage bei Behörden zu empfehlen.

  • Umfassender Ortstermin mit Aufmaß der relevanten Flächen und Erhebung der wertrelevanten Faktoren
  • Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV
  • umfassende Objekt- und Bilderdokumentation
  • Abfrage aus dem Alt- und Baulastenverzeichnis
  • Überprüfung Bauplanungsrecht und Erschließungssituation
  • Versand des Gutachtens ca. 15 Werktage nach Ortstermin in digitaler und gedruckter Form
  • weitere gedruckte Ausfertigungen gegen Aufpreis möglich


Honorar - Transparent und individuell


Ich biete Ihnen eine faire und transparente Honorierung, die stets auf Ihren spezifischen Fall zugeschnitten ist.


Jede Immobilie ist einzigartig – ebenso die Bewertung 


Da kein Fall dem anderen gleicht, kann ich keine starre Honorartabelle veröffentlichen. Der Aufwand für ein Verkehrswertgutachten hängt von vielen individuellen Faktoren ab, wie der Art und Größe des Objekts, der Komplexität des Bewertungsanlasses (z.B. Kauf/Verkauf, Erbschaft, Scheidung) und der Vollständigkeit der Unterlagen.


Mein Vorgehen für Ihre Klarheit:


  • Ausführliche Vorbesprechung: Wir führen zunächst ein detailliertes Gespräch – gerne telefonisch oder persönlich. Wir klären den genauen Bewertungszweck, den erforderlichen Gutachtenumfang und alle relevanten Objektdetails.
  • Pauschales Festpreisangebot: Auf Basis dieser Vorbesprechung erhalten Sie von mir ein individuell kalkuliertes Pauschalhonorar. Dieses garantiert Ihnen absolute Kostenkontrolle und Planungssicherheit. Es gibt keine versteckten Kosten oder nachträgliche, wertabhängige Gebühren.
  • Beauftragung: Erst wenn Sie mit dem transparenten Festpreis einverstanden sind, erteilen Sie den Auftrag.


Ihr Vorteil:


  • 100 % Transparenz: Sie wissen von Anfang an genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
  • Keine Überraschungen: Mein Honorar ist ein Festpreis, unabhängig vom ermittelten Verkehrswert.
  • Faire Kalkulation: Ich berechne nur den tatsächlich notwendigen Aufwand für Ihre individuelle Situation.


Sprechen Sie mich an! Ich freue mich darauf, Ihr Anliegen kennenzulernen und Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre Immobilie zugeschnittenes Honorarangebot zu erstellen.


Hinweis gemäß §19 Umsatzsteuergesetz:

Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.




Der Ablaufplan rund um Ihre Immobilienbewertung



Grundlage einer jeden Verkehrswertermittlung ist eine vollständige und umfassende Ortsbesichtigung. Den hierfür notwendigen Termin vereinbaren

wir gemeinsam im Rahmen des Beratungsgesprächs. Es sollte sichergestellt sein, dass alle Räume des zu bewertenden Objektes zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung zugänglich sind.


Folgende Unterlagen sollten, sofern vorhanden, bestenfalls bereits vor dem Ortstermin zur besseren Vorbereitung vorliegen:


  • Bauunterlagen (Baubeschreibung, Grundrisse und Ansichten, Flächenberechnungen)
  • aktueller Grundbuchauszug inklusive eventueller Eintragungsbewilligungen
  • Auskünfte aus dem Bau- und Altlastenverzeichnis
  • Aufstellung über durchgeführte Modernisierungen
  • Teilungserklärung und Aufteilungspläne (nur bei Wohnungs- und Teileigentum)
  • sonstige Unterlagen wie z.B. Energieausweis, Mietverträge, Vorgutachten, etc.


In den meisten Fällen kann ich Sie bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen unterstützen. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.